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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2026 · Version 1.1

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A. Allgemeine Bedingungen

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Vertragspartner und Anbieter ist Stefan Meyer, handelnd unter ALL AUDIO PRODUCTIONS (nachfolgend „AAP“), Am Neuen Teich 46, 22926 Ahrensburg.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Live- und Veranstaltungstechnikleistungen, Studio- und Audioproduktionsleistungen, Coaching und Workshops sowie für über den AAP Store angebotene digitale Inhalte und sonstige Leistungen. Besondere Vereinbarungen im individuellen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in produktspezifischen Lizenzbedingungen gehen diesen AGB vor.

1.3 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt; Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden gegenüber Unternehmern nur Vertragsbestandteil, wenn AAP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot, Vertragsschluss und Kommunikation

2.1 Individuelle Angebote von AAP sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

2.2 Ein Vertrag über individuell angebotene Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt. Eine Annahme kann insbesondere in Textform, etwa per E-Mail oder Nachrichtendienst, erfolgen. Bei formlosen Anfragen ohne verbindliches Angebot kommt ein Vertrag erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von AAP oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande.

2.3 Angaben in Angeboten, Leistungsbeschreibungen und Produktseiten bestimmen den geschuldeten Leistungsumfang. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Abstimmung und können zusätzlich vergütet werden.

2.4 AAP darf zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen und qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Dies gilt auch für einzelne fachliche Arbeitsschritte, insbesondere Editing, Mixing, Mastering, Recording, technische Betreuung oder vergleichbare Teilleistungen. Vertragspartner des Kunden bleibt AAP, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug

3.1 Maßgeblich sind die im Angebot, im Store oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Unternehmern werden Preise, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben.

3.2 Für Live- und Veranstaltungstechnikleistungen gegenüber Unternehmern gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Store-Bestellungen sind grundsätzlich sofort fällig. Bei Studio-, Coaching- und sonstigen Leistungen richten sich Fälligkeit, Vorkasse oder Abschlagszahlungen nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Produktbeschreibung.

3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, gelten insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen und - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - die Verzugspauschale von 40 Euro. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt AAP alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Dateien, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden oder durch vom Kunden zu koordinierende Dritte entstehen, gehen nicht zulasten von AAP. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung bzw. nach den vereinbarten Zeit- und Vergütungsregeln berechnet werden.

4.3 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Originaldateien und Ausgangsmaterialien verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung durch AAP ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten

5.1 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Audio-, Bild-, Video-, Text-, Marken-, Logo-, Sample-, Musik- und sonstigen Inhalte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu verwenden und AAP zur Bearbeitung zu überlassen.

5.2 Verletzt vom Kunden bereitgestelltes Material Rechte Dritter, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für die von ihm zu vertretende Rechtsverletzung. Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde AAP im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.

5.3 AAP ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen. Erkennbare oder konkret bekannt gewordene Rechtsverletzungen bleiben hiervon unberührt.

6. Vertraulichkeit und Referenznutzung

6.1 AAP behandelt unveröffentlichte Musikaufnahmen, Projektdateien und als vertraulich erkennbare Projektinformationen vertraulich und verwendet sie nur im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang.

6.2 Nach öffentlicher Veröffentlichung eines Projekts darf AAP, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und Rechte Dritter nicht entgegenstehen, Projekt- und Künstlernamen, veröffentlichte Cover-/Projektabbildungen sowie kurze Ausschnitte des öffentlich veröffentlichten Endergebnisses in angemessenem Umfang als Arbeitsreferenz verwenden. Gesetzliche Persönlichkeits-, Urheber- und sonstige Schutzrechte bleiben unberührt.

7. Einsatz externer Software und Dienste

7.1 AAP darf zur Vertragserfüllung branchenübliche Hard- und Software, Cloud-Dienste und sonstige technische Dienstleister einsetzen, soweit dies mit den anwendbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen vereinbar ist.

7.2 Unveröffentlichte Kundendaten oder Musikaufnahmen werden von AAP nicht wissentlich zu dem Zweck an Dritte übermittelt, diese zum Training allgemeiner KI-Modelle zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

8. Haftung

8.1 AAP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AAP oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht sowie aus übernommenen Garantien, bleibt unberührt.

8.4 Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Originaldaten verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust richtet sich im Übrigen nach den vorstehenden Absätzen.

9. Höhere Gewalt

9.1 Kann eine Leistung aufgrund eines von keiner Partei zu vertretenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbaren Ereignisses nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, werden die Parteien von ihren Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Störung befreit, soweit gesetzlich zulässig. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Infrastrukturstörungen oder vergleichbare Ereignisse zählen.

9.2 Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Nicht stornierbare, konkret projektbezogene Fremdkosten können dem Kunden nur insoweit berechnet werden, wie dies gesetzlich zulässig ist und keine ersparten Aufwendungen oder anderweitige Verwendung entgegenstehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

B. Live- und Veranstaltungstechnik

10. Leistungsumfang und Arbeitszeit

10.1 Art und Umfang der Live-, Audio-, System-, Recording-, Planungs- oder sonstigen Veranstaltungstechnikleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

10.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst eine Tagesgage maximal 10 Stunden Einsatzzeit einschließlich einer Stunde Pause.

10.3 Über die vereinbarte Tagesarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit wird in begonnenen 30-Minuten-Einheiten abgerechnet. Je voller zusätzlicher Stunde werden 15 % der vereinbarten Tagesgage berechnet; eine 30-Minuten-Einheit entspricht 7,5 % der Tagesgage.

10.4 Arbeitszeit zwischen 02:00 Uhr und 06:00 Uhr wird zusätzlich mit einem Nachtzuschlag von 25 % auf die für diesen Zeitraum anfallende Vergütung berechnet. Überstunden- und Nachtzuschläge können nebeneinander anfallen.

10.5 Sonn-, Feiertags- oder sonstige Sonderzuschläge fallen nur an, wenn sie im Angebot oder anderweitig ausdrücklich vereinbart wurden.

10.6 Eine vom Kunden vor Ort gewünschte Verlängerung oder Zusatzleistung gilt bei Zustimmung von AAP als zusätzliche Beauftragung und wird nach den vereinbarten Vergütungsregeln berechnet.

11. Reise, Unterkunft und Verpflegung

11.1 Reisetage ohne weitere Arbeitsleistung werden grundsätzlich mit 50 % der vereinbarten Tagesgage vergütet. Reise- und Arbeitszeit am selben Kalendertag werden für die Beurteilung der vereinbarten Tagesarbeitszeit gemeinsam berücksichtigt. Für internationale Reisetage kann im Angebot eine volle Tagesgage vereinbart werden.

11.2 Erforderliche Reise-, Bahn-, Flug-, Taxi-, ÖPNV-, Park-, Maut-, Gepäck- und vergleichbare projektbezogene Reisekosten trägt der Kunde zusätzlich, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Für Fahrten mit eigenem Fahrzeug gilt die im Angebot vereinbarte Kilometervergütung.

11.3 Ist eine Übernachtung erforderlich, stellt der Kunde eine angemessene Hotelunterbringung mindestens mittleren Standards zur Verfügung oder übernimmt die entsprechenden angemessenen Kosten. Die Unterbringung erfolgt in einem Doppelzimmer zur Einzelnutzung. Ist eine bereitgestellte Unterkunft objektiv unzumutbar, darf AAP nach vorheriger Information des Kunden eine angemessene alternative Unterkunft wählen; die angemessenen Mehrkosten trägt der Kunde, soweit die Unzumutbarkeit aus dessen Verantwortungsbereich stammt.

11.4 Bei Einsätzen von mehr als sechs Stunden stellt der Kunde eine angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Erfolgt dies nicht, darf AAP angemessene Verpflegungskosten gegen Nachweis weiterberechnen.

12. Sicherheit, Infrastruktur und Weisungen

12.1 Der Kunde sorgt, soweit dies seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist, für einen sicheren und rechtlich zulässigen Veranstaltungs- und Arbeitsplatz sowie die erforderliche Infrastruktur, Zugänge und Koordination mit anderen Gewerken.

12.2 AAP darf Arbeiten verweigern, unterbrechen oder einstellen, soweit konkrete Umstände eine Durchführung unter Verstoß gegen gesetzliche Sicherheitsvorschriften, anerkannte Regeln der Technik oder zumutbare Arbeitsschutzanforderungen erwarten lassen. AAP wird den Kunden, soweit möglich, zuvor auf die konkrete Gefahr oder den Mangel hinweisen und Gelegenheit zur Abhilfe geben.

12.3 Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, Veranstalters, Betreibers oder anderer vom Kunden koordinierter Gewerke gelten als Einsatzzeit, soweit AAP währenddessen zur Leistung bereitgehalten wird.

13. Eigenes und zugemietetes Equipment

13.1 Von AAP bereitgestelltes Equipment bleibt Eigentum von AAP bzw. des jeweiligen Vermieters. Eine Bedienung oder Veränderung durch den Kunden oder Dritte ist nur mit Freigabe von AAP zulässig.

13.2 Für vom Kunden oder von Personen aus dessen Verantwortungsbereich schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste gelten die gesetzlichen Schadensersatzregeln. Maßgeblich können insbesondere erforderliche Reparaturkosten oder, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht möglich ist, der erforderliche Wiederbeschaffungsaufwand unter Berücksichtigung des Zustands des betroffenen Gegenstands sein.

13.3 Ein unvorhersehbarer technischer Defekt trotz ordnungsgemäßer Wartung begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. AAP wird im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Fehlerbehebung oder eine geeignete Ersatzlösung veranlassen. Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

14. Stornierung durch den Kunden

14.1 Soweit für eine Live-/Veranstaltungstechnikleistung keine zwingenden gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrechte entgegenstehen, kann AAP bei einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung folgende pauschalierte Entschädigung auf die vereinbarte Nettovergütung der stornierten Eigenleistungen verlangen:

• 30 bis 15 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25 %

• 14 bis 8 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 %

• 7 Kalendertage bis mehr als 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 75 %

• 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn: 100 %

14.2 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass AAP kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AAP muss sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität anrechnen lassen, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

14.3 Nicht mehr stornierbare, konkret für den Auftrag eingegangene Fremdkosten (z. B. Miettechnik, Reisebuchungen oder gebuchte Drittleistungen) können zusätzlich verlangt werden, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind, nicht erspart oder anderweitig verwendet werden können und eine Doppelkompensation ausgeschlossen ist.

15. Persönliche Verhinderung

15.1 Ist Stefan Meyer krankheits- oder unfallbedingt an der persönlichen Leistung gehindert, darf AAP einen fachlich geeigneten Ersatz vorschlagen bzw. einsetzen, soweit die Leistung nicht ausdrücklich höchstpersönlich geschuldet ist.

15.2 Ist die persönliche Leistung ausdrücklich Vertragsbestandteil, darf der Kunde einen vorgeschlagenen Ersatz aus sachlichem Grund ablehnen.

15.3 Ist trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatz verfügbar und kann die Leistung deshalb nicht erbracht werden, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung; bereits hierfür gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.

C. Studio-, Produktions- und Postproduktionsleistungen

16. Projektumfang, Vergütung und Projektstart

16.1 Der konkrete Umfang von Recording, Editing, Mixing, Mastering, Produktion, Podcast-Postproduktion, Audio-Restaurierung oder sonstigen Studioleistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Produktbeschreibung.

16.2 Zahlungsplan und Projektstart richten sich nach dem jeweiligen Angebot. AAP kann insbesondere bei kleineren Aufträgen vollständige Vorkasse und bei größeren Projekten Abschlags- oder Teilzahlungen vereinbaren.

16.3 Nach Projektbeginn neu gelieferte, ausgetauschte oder wesentlich veränderte Spuren, Arrangements oder Vorgaben können zusätzlichen Aufwand verursachen. AAP informiert den Kunden vor Berechnung wesentlicher Zusatzkosten über den zusätzlichen Aufwand.

17. Revisionen und Abnahme/Projektabschluss

17.1 Sofern im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, sind bei Mixing und Mastering jeweils drei Revisionsrunden enthalten.

17.2 Eine Revisionsrunde umfasst gebündelte Änderungswünsche am bestehenden Arbeitsergebnis innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Nicht umfasst sind insbesondere neue oder ausgetauschte Aufnahmen, grundlegende Arrangementänderungen, zusätzliche Editing-/Tuningarbeiten, neue Produktionsbestandteile oder eine wesentliche Änderung der zuvor vereinbarten kreativen Zielrichtung.

17.3 Der Kunde soll Revisionswünsche innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der jeweiligen Fassung gebündelt mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist endet die im Preis enthaltene Revisionsphase, sofern AAP den Kunden mit Bereitstellung der Fassung auf die Frist hingewiesen hat. Spätere Änderungswünsche können als Zusatzleistung berechnet werden. Gesetzliche Mängelrechte werden hierdurch nicht verkürzt.

17.4 Subjektives Nichtgefallen allein begründet keinen Mangel, wenn die vereinbarte Leistung fachgerecht und vertragsgemäß erbracht wurde. Vereinbarte Beschaffenheiten, Referenzen und gesetzliche Mängelrechte bleiben maßgeblich.

18. Projektabbruch

18.1 Bricht der Kunde ein begonnenes Projekt ab oder kündigt er es, sind bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu vergüten. Weitergehende Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach dem anwendbaren gesetzlichen Vertragstyp und den gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Zwingende Kündigungs- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

19. Auslieferung, Projektdateien und Nutzungsrechte

19.1 Geschuldet sind die im Angebot vereinbarten Endformate. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitsdateien, DAW-/Pro-Tools-Sessions, Templates, Presets, Plugin-Einstellungen, Zwischenstände oder sonstiger Produktionsmittel von AAP.

19.2 Eine Herausgabe zusätzlicher Projekt- oder Sessiondateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden, soweit Rechte Dritter und technische Lizenzbedingungen dies zulassen.

19.3 Soweit AAP dem Kunden Nutzungsrechte an einem individuellen Arbeitsergebnis einräumt, erfolgt die Rechteeinräumung im vertraglich vereinbarten Umfang grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Urheberpersönlichkeitsrechte und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Besondere Lizenz-, Publishing-, Split- oder Rechtevereinbarungen gehen vor.

20. Speicherung und Archivierung

20.1 AAP hält Studio-Projektdateien grundsätzlich für 90 Tage nach Projektabschluss vor, soweit technisch möglich und keine abweichende Vereinbarung besteht. Danach dürfen Projekt- und Arbeitsdateien gelöscht werden.

20.2 Der Kunde ist verpflichtet, ausgelieferte Enddateien und eigene Originaldaten selbst dauerhaft zu sichern. Eine darüber hinausgehende Archivierungs- oder Wiederherstellungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

D. AAP Store und digitale Inhalte

21. Store-Verträge und Bereitstellung

21.1 Für Bestellungen im AAP Store gelten ergänzend die jeweilige Produktbeschreibung sowie bei lizenzierten Musik- oder Audiodateien die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen produktspezifischen Lizenzbedingungen.

21.2 Digitale Inhalte werden in der im Angebot bzw. Produkt beschriebenen Form bereitgestellt. Gegenüber Verbrauchern gelten für digitale Produkte ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Mängelrechte.

21.3 Soweit bei einem einmalig bereitgestellten Download nach Art und Zweck keine nachträgliche Aktualisierung geschuldet oder erforderlich ist, wird hierdurch keine darüber hinausgehende dauerhafte Inhalts- oder Funktionsentwicklung versprochen.

22. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

22.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder ein gesetzliches Erlöschen eingreift.

22.2 Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, beginnt AAP vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann mit der sofortigen Bereitstellung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass AAP vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er hierdurch mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert; die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung wird zur Verfügung gestellt.

22.3 Besteht kein Widerrufsrecht mehr, besteht kein darüber hinausgehender freiwilliger Anspruch auf Umtausch oder Erstattung eines ordnungsgemäß bereitgestellten digitalen Inhalts. Gesetzliche Mängel-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

23. Lizenzen

23.1 Für Beats, Instrumentals, Stems, Multitracks, Sample-Packs und sonstige lizenzierte Inhalte gelten zusätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AAP-Lizenzbedingungen bzw. die mit dem Produkt bereitgestellte Lizenz-PDF.

23.2 Soweit Lizenzbedingungen und diese AGB voneinander abweichen, gehen die spezielleren Lizenzbestimmungen für den jeweiligen lizenzierten Inhalt vor. Individuelle schriftliche Rechtevereinbarungen gehen wiederum den allgemeinen Lizenzbedingungen vor.

23.3 Nutzungsrechte entstehen erst im in den jeweiligen Lizenzbedingungen bestimmten Umfang und grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung.

E. Coaching und Workshops

24. Coaching

24.1 Termine, Umfang, Ort bzw. Online-Durchführung und Vergütung ergeben sich aus der Buchung oder Produktbeschreibung.

24.2 Eine Absage oder Umbuchung durch den Kunden ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern in der Buchung nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung zu 100 % verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Termins sind anzurechnen.

24.3 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Hat der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts.

25. Mehrfachkarten / 10er-Karten

25.1 Sofern bei Erwerb nichts Abweichendes angegeben ist, sind 10er-Karten zwölf Monate ab Erwerb gültig.

25.2 10er-Karten sind personenbezogen und nicht ohne Zustimmung von AAP übertragbar.

25.3 Eine freiwillige Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rückzahlungs-, Kündigungs- oder Widerrufsrechte bleiben unberührt.

26. Workshops

26.1 Für Workshops mit festem Termin gelten die in der Buchung angegebenen Leistungsdaten. Soweit für einen Verbraucher wegen eines gesetzlich erfassten termingebundenen Freizeitangebots kein Widerrufsrecht besteht, bleiben die nachfolgenden vertraglichen Stornoregeln hiervon unberührt.

26.2 Bei einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung eines Workshop-Platzes gelten, soweit gesetzlich zulässig:

• 30 Kalendertage oder mehr vor dem Termin: kostenfrei

• 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 %

• 14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 75 %

• 7 Kalendertage oder weniger vor dem Termin: 100 %

26.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine mögliche anderweitige Vergabe des Platzes sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

26.4 Abweichend von Abschnitt 26.2 gilt für öffentliche Workshop-Termine mit einzeln buchbaren Plätzen folgende Sonderregel: Eine Stornierung ist bis einschließlich 168 Stunden (7 × 24 Stunden) vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann die Vergütung zu 100 % verlangt werden, soweit gesetzlich zulässig. Abschnitt 26.3 gilt auch für diese Sonderregel. Bei Absage durch AAP entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung; bereits hierfür gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

F. Schlussbestimmungen

27. Änderungen dieser AGB

27.1 Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. AAP behält sich keine freie einseitige Änderung bereits geschlossener Verträge durch spätere AGB-Fassungen vor.

27.2 Individuelle Vertragsänderungen und Nachträge bleiben möglich.

28. Rechtswahl, Vertragssprache und Gerichtsstand

28.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

28.2 Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, dient die deutsche Fassung als maßgebliche Vertragsfassung, soweit dies gesetzlich zulässig und im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbart ist.

28.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AAP nur, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

29. Verbraucherstreitbeilegung

AAP ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

30. Schlussregelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.